Präambel

Der Name "Geschwister Scholl" verpflichtet uns, mit allen im Lernprozess Beteiligten Demokratieverständnis herauszubilden, Einsatzbereitschaft zu zeigen und zu entwickeln und Zivilcourage zu fördern.
In unserem Leitbild "Gemeinsam nachhaltig lernen und lehren" vereinen wir diesen Anspruch.

Im Jahre 1860 wurde unter der Leitung von Dr. August Winckler das Realgymnasium gebildet. Den Namen der Widerstandskämpfer Hans und Sophie Scholl erhielt unsere Schule im April 1949.

Mit Stolz und im Bewusstsein dieser Tradition blicken wir auf die 150-jährige Tradition höherer Schulbildung in unserer Stadt.

Leitbild, Leitziele und Qualitätsdimensionen

Leitbild:
Gemeinsam nachhaltig lernen und lehren.

Leitziele:
Unsere Leitziele ergeben sich aus dem Leitbild "Gemeinsam nachhaltig lernen und lehren". Die daraus entwickelten Qualitätsdimensionen widerspiegeln unsere Aufgaben und Arbeitsfelder, denen wir uns verpflichtet fühlen.

1. Wir lehren und lernen gemeinsam.
    Qualitätsdimension ==> Lehren und Lernen
2. Wir gehen alle wertschätzend und respektvoll miteinander um.
    Qualitätsdimension ==> Schulklima
3. Wir arbeiten kooperativ im Kollegium.
    Qualitätsdimension ==> Lehrerprofessionalität
4. Wir benutzen herkömmliche und moderne Technik und Medien.
    Qualitätsdimension ==> Ausstattung und Mediennutzung
5. Wir arbeiten mit Eltern und außerschulischen Partnern.
    Qualitätsdimension ==> Kooperation in der Region

Unser Verständnis zu den Leitzielen

Unsere Leitziele finden sich in den fünf Qualitätsdimensionen unserer Schule und wurden unter Einbindung aller an Schule Beteiligten entwickelt:

1. Lernen und Lehren

Wir sind eine kleine Schule auf dem Lande mit allgemeinbildenden Charakter. Dabei legen wir Wert auf ein nachhaltiges Lernen in allen Fächern, um die Schüler umfassend auf den Beruf, das Studium und Leben vorzubereiten.

2. Schulklima

Wir lernen und lehren wertschätzend und miteinander. Akzeptanz und Toleranz und Offenheit prägen unsere Schulatmosphäre. Neue Wege erproben wir in gegenseitiger Abstimmung und unter dem Aspekt der Schülerbeteiligung.

3. Lehrerprofessionalität

Wir arbeiten kooperativ und kollegial miteinander. In Fortbildungen qualifizieren wir uns. Die Lebenswelt der Schüler greifen wir auf und begleiten und unterstützen sie im Lernprozess.

4. Ausstattung und Mediennutzung

Wir nutzen die Möglichkeiten unseres modernen Gebäudes und umfassender Ausstattung für die Lern- und Lehrprozesse. In unsere Arbeit fließen die verschiedenen Aspekte und Handhabung der Mediennutzung ein.

5. Kooperation in der Region

Wir öffnen unsere Schule für die Zusammenarbeit mit den Eltern und Partnern der Region. In Wettbewerben stellen wir die Qualität unserer Schule unter Beweis.

Gemeinsame Schulordnung (alt) - wird überarbeitet 

für die SchülerInnen, LehrerInnen, technischen Mitarbeiter und Gäste des Geschwister-Scholl-Gymnasiums und der Käthe-Kollwitz-Schule Bützow

Präambel

In einer Gemeinschaft sind gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme und die Einhaltung von bestimmten Regeln geboten.

Für uns gelten folgende Grundsätze:

Wir gehen fair miteinander um.
Wir üben Toleranz, berücksichtigen Altersunterschiede und schützen die Schwächeren.
Wir hören einander zu.
Wir verurteilen körperliche Gewalt, verletzende Äußerungen und Gesten sowie das Beschädigen fremden Eigentums.
Wir übernehmen Verantwortung und halten uns an gefasste Beschlüsse.

Alle nicht genannten Regelungen sind Bestandteil dieser Schulordnung, wenn sie durch entsprechende Verordnungen, Erlasse und Richtlinien gedeckt sind, so z. B. im Brandschutz, der schulinternen Alarmordnung, dem Umgang mit Gefahrstoffen, Vorschriften zur Unfallverhütung und Aufsichtspflichten.

Diese Schulordnung kann jederzeit durch Beschlüsse der Schulkonferenzen verändert bzw. ergänzt werden.

1. Zur Mitwirkung und Mitbestimmung

1.1. Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Schulgesetz und Festlegungen des Schulträgers.

1.2. Bei Wünschen, Problemen und Meinungsverschiedenheiten wenden sich Schüler direkt oder über ihren Klassensprecher an den Schülerrat, den jeweiligen Fachlehrer, Klassenleiter, Tutor, Sozialpädagogen, Mitglieder der Schulleitung oder einen Lehrer des Vertrauens.
Lehrer wenden sich an die Schulleitung, den Lehrer- oder Personalrat der Schule.

1.3. „Die Schulkonferenz berät und beschließt über alle wichtigen Fragen der Zusammenarbeit von Lehrern, Schülern, Erziehungsberechtigten und deren Vertretungen.“
§ 76 Abs. 5 SchulG

1.4. Die Sprechzeiten des Schülerrates und der Lehrervertretung sowie der Schulleitung sind Aushängen und der HP zu entnehmen.

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2. Schulorganisatorisches

2.1. Öffnung des Gebäudes

2.1.1. Das Schulhaus wird 7:40 Uhr für Schüler geöffnet. Bei ungünstiger Witterung erfolgt ein Einlass ab 7:30 Uhr. Alle Schüler halten sich bis 7:50 Uhr im Forumsbereich auf.

2.2. Informationen zum Schulbesuch

2.2.1. Der Schüler hat pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Arztbesuche sind möglichst auf die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
Im Falle einer Erkrankung, die den Schulbesuch nicht zulässt, ist der Schüler bis 9:00 Uhr des ersten Erkrankungstages durch die Eltern (ab 18 Jahren den Schüler) abzumelden.

2.2.2. Jeder Schüler ist verpflichtet sich täglich über Hinweise am Vertretungsplan zu informieren.

2.2.3. Anträge auf Unterrichtsbefreiungen sind den Klassenleitern (Tutoren) rechtzeitig zu übergeben. Bei Schülern der Sekundarstufe II entscheidet der/die SchulleiterIn, wenn die Dauer drei Tage überschreitet.

2.3. Aufenthalts- und Pausenregelungen

2.3.1. Die Fachunterrichtsräume (Physik, Chemie, Biologie, Kunst, Musik, Informatik) und die Bibliothek werden bei Abwesenheit der Fachlehrer abgeschlossen. Regelungen über die Klassenräume treffen die beiden Schulen separat.

2.3.2. Wird ein Raum in der Folgestunde (siehe Raumplan) nicht genutzt, ist er vom Lehrer abzuschließen.

2.3.3. In der großen Pause verlassen alle Schüler bis Klasse 10 bei geeignetem Wetter das Schulhaus zur Erholung und Entspannung. Sie stellen ihre Schultaschen ggf. vor dem Raum der nächsten Unterrichtsstunde ab. Ein Ordnungsdienst sorgt für ein geordnetes Abstellen der Taschen und beaufsichtigt diese in der Pause.

Schüler der Stufen 5/6 nutzen Hof C, die Klassen 7 – 10 Hof B sowie 11/12 den Hof A.
Das Fußballspielen ist nur auf dem Hof C mit kleinen weichen Bällen gestattet. Basketball kann auf dem Hof B gespielt werden.

2.3.4. Bei ungünstiger Witterung (Regen, Sturm, Glatteis) entscheidet die Aufsichtskraft, ob der Aufenthalt im Freien möglich ist. Andernfalls unterstützt die Lehrkraft die Aufsicht im Hausbereich.

2.3.5. Um Unfälle zu vermeiden, sind das Drängeln, Laufen und Toben im Schulhaus zu unterlassen. Der Aufenthalt auf den Toiletten und deren Vorräumen ist nur Benutzern gestattet. Der Gebrauch der Papierspender zum Händetrocknen erfordert Vorsicht, damit nicht vorzeitig der Vorrat erschöpft ist. Die anschließende Ablage erfolgt in den bereitstehenden Körben.

2.3.6. Der Verwaltungsbereich ist nur von den Schülern aufzusuchen, die ein konkretes Anliegen haben. Die Toiletten in diesem Gang sind den Lehrern vorbehalten.

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2.3.7. In der Zeit von 12:00 – 14:10 Uhr steht die Kantine vorrangig den Essenteilnehmern zur Verfügung. Die Tische sind abgeräumt und sauber zu verlassen. Der Verzehr von warmen Speisen und Getränken aus Gläsern und zerbrechlichen Flaschen ist nur in der Kantine statthaft.

2.3.8. In Freistunden stehen nur das Forum und die Kantine sowie die Sitzgelegenheiten auf den Fluren zum Aufenthalt zur Verfügung. Das Außengelände der Schule, das von der Busabfahrtsstelle einzusehen ist, gehört ebenfalls zu dem beaufsichtigten Aufenthaltsbereich. Schüler aus Bützow verlassen nach Unterrichtsschluss und möglicher Esseneinnahme das Schulgelände, sofern keine Nachmittagsveranstaltungen stattfinden.

Nach der letzten Unterrichtsstunde (siehe Raumplan) sind die Stühle hochzustellen (einzuhängen).

2.3.9. Nach der 6. Stunde kann bei Nachmittagsunterricht der Hof B zum Aufenthalt bis zum Unterrichtsbeginn genutzt werden (betrifft Klassen 7 – 10).

2.3.10. Das Verlassen des Schulgeländes ist nur bei der Vorlage einer schriftlichen Erlaubnis der Eltern oder der Genehmigung eines Lehrers erlaubt und beschränkt sich auf Freistunden. Dies gilt nicht für volljährige Schüler.

2.3.11. Zum Sportunterricht werden die Schultaschen mitgenommen. In den großen Pausen erfolgt der Zugang zur Sporthalle erst nach dem Vorklingeln.
Die Sporthalle ist von den Sportlehrern während des Unterrichts abzuschließen.

2.4. Nutzung des Schulkomplexes für außerunterrichtliche Veranstaltungen

2.4.1. Aushänge im Schulhaus sind beim jeweiligen Schulleiter zur Genehmigung vorzulegen. Ausgenommen sind die Gestaltung von Pinnwänden in den Klassenräumen und Mitteilungen der gewählten Vertretungen sowie Veröffentlichungen der Volkshochschule.

2.4.2. Für Klassenveranstaltungen stehen alle Räume und die Sporthalle nach vorheriger Anmeldung beim stellvertretenden Schulleiter zur Verfügung. Schülergruppen, die am Nachmittag Räume nutzen möchten, beantragen dies beim Schulleiter.

2.5. Allgemeines

2.5.1. Schüler, die sich unwohl fühlen, melden sich im Sekretariat. Ggf. wird das Elternhaus benachrichtigt oder das Arztzimmer aufgesucht und der Schulsanitätsdienst gerufen.

2.5.2. Die Benutzung der Bibliothek richtet sich nach den ausgewiesenen Bedingungen.

2.5.3. Die Oberbekleidung wird an den Garderoben vor den Fachräumen abgelegt. Für Wertsachen kann die Schule keine Haftung übernehmen.

2.5.4. Das Mitbringen von Waffen bzw. waffenähnlichen Gegenständen in die Schule und auf das Schulgelände ist verboten (entsprechend der „Handreichung für den Umgang mit Gewaltvorfällen an den öffentlichen Schulen..., Mtbl. 7/2006).

2.5.5. In jeder Klasse werden zwei Ordnungsschüler eingeteilt. Die Aufgaben des Ordnungsdienstes umfassen:

Das Säubern der Tafel nach jeder Stunde.
Die Information bei nicht Erscheinen des Fachlehrers innerhalb der ersten fünf Minuten nach Stundenbeginn im Sekretariat.
Das Ordnen und Beaufsichtigen von Taschen in den großen Pausen.

2.5.6. Der Gebrauch von Handys ist während des Unterrichts nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen ist der aufsichtsführende Lehrer berechtigt, das Handy einzuziehen und im Sekretariat zur Abholung zu hinterlegen.
Eine Aushändigung erfolgt nur an die Erziehungsberechtigten bzw. mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern an den Schüler, bei Volljährigen nach Unterrichtsschluss.

2.5.7. Lehrer sind angehalten bei allen Schulveranstaltungen präventiv wirksam zu werden im Zusammenhang mit Alkohol, Nikotin, illegalen Drogen, verfassungsfeindlichen Aktivitäten und in Fragen der Sexualerziehung, eingeschlossen sind verbale und visuelle Äußerungen.

2.5.8. Rauchen, Alkohol und illegale Drogen sind in der Schule und auf dem Schulgelände verboten.

2.5.9. Die Aufsicht von Lehrern ist so durchzuführen, dass die Präsenz an Schwerpunkten im Vordergrund steht. Bei Bedarf ist die Aufsicht von anderen Lehrern zu unterstützen.

2.5.10. Alle Nutzer von Schulbussen sind zu erhöhter Vorsicht und Rücksichtnahme bei der An- und Abfahrt sowie dem Ein- und Aussteigen verpflichtet.

2.5.11. Fahrräder und Kraftfahrzeuge sind an den ausgewiesenen Flächen abzustellen. Ein Versicherungsschutz besteht nicht.

2.5.12. Schäden und Beschädigungen sind umgehend einem Lehrer oder Hausmeister zu melden. Bei mutwillig oder grob fahrlässig verursachten Schäden kommen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zur Anwendung, in Ausnahmefällen Ersatzansprüche.

2.5.13. Über Diebstähle, Unfälle und besondere Vorkommnisse ist die Schulleitung sofort zu informieren.

2.5.14. Alle Personen im Schulhaus nutzen zur Trennung der Abfälle die bereitgestellten Behälter und vermeiden unnötige Abfallmengen. Die sparsame Verwendung von Energie und Wasser ist eine Selbstverständlichkeit.

3. Schlussbestimmungen

Bei Verstößen gegen diese Schulordnung sind für Schüler Erziehungs-, in besonderen Fällen Ordnungsmaßnahmen einzuleiten.
Gäste können des Hauses bzw. Grundstückes verwiesen werden.

Alle Bezeichnungen von genannten Personengruppen umfassen beide Geschlechter. Diese Schulordnung tritt nach ihrer Beschlussfassung in Kraft.