Schulordnung (letzte Änderung durch die Schulkonferenz vom 19.11.2024) ... ausgehangen am 25.11.2024 in der Schule

Am 19.11.2024 wurde der Abschnitt 2.5.6. der Schulordnung durch die Schulkonferenz geändert.

für die SchülerInnen, LehrerInnen, technischen Mitarbeiter und Gäste des Geschwister-Scholl-Gymnasiums und der Käthe-Kollwitz-Schule Bützow

Präambel

In einer Gemeinschaft sind gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme und die Einhaltung von bestimmten Regeln geboten.

Für uns gelten folgende Grundsätze:

Wir gehen fair miteinander um.
Wir üben Toleranz, berücksichtigen Altersunterschiede und schützen die Schwächeren.
Wir hören einander zu.
Wir verurteilen körperliche Gewalt, verletzende Äußerungen und Gesten sowie das Beschädigen fremden Eigentums.
Wir übernehmen Verantwortung und halten uns an gefasste Beschlüsse.

Alle nicht genannten Regelungen sind Bestandteil dieser Schulordnung, wenn sie durch entsprechende Verordnungen, Erlasse und Richtlinien gedeckt sind, so z. B. im Brandschutz, der schulinternen Alarmordnung, dem Umgang mit Gefahrstoffen, Vorschriften zur Unfallverhütung und Aufsichtspflichten.

Diese Schulordnung kann jederzeit durch Beschlüsse der Schulkonferenzen verändert bzw. ergänzt werden.

1. Zur Mitwirkung und Mitbestimmung

1.1. Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Schulgesetz und Festlegungen des Schulträgers.

1.2. Bei Wünschen, Problemen und Meinungsverschiedenheiten wenden sich Schüler direkt oder über ihren Klassensprecher an den Schülerrat, den jeweiligen Fachlehrer, Klassenleiter, Tutor, Sozialpädagogen, Mitglieder der Schulleitung oder einen Lehrer des Vertrauens.
Lehrer wenden sich an die Schulleitung, den Lehrer- oder Personalrat der Schule.

1.3. „Die Schulkonferenz berät und beschließt über alle wichtigen Fragen der Zusammenarbeit von Lehrern, Schülern, Erziehungsberechtigten und deren Vertretungen.“
§ 76 Abs. 5 SchulG

1.4. Die Sprechzeiten des Schülerrates und der Lehrervertretung sowie der Schulleitung sind Aushängen und der HP zu entnehmen.

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2. Schulorganisatorisches

2.1. Öffnung des Gebäudes

Das Schulhaus wird 7:40 Uhr für Schüler geöffnet. Bei ungünstiger Witterung erfolgt ein Einlass ab 7:30 Uhr. Alle Schüler halten sich bis 7:50 Uhr im Forumsbereich auf.

2.2. Informationen zum Schulbesuch am Gymnasium 

2.2.1. Der Schüler hat pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. 

2.2.2  Abmelden vom Unterricht 

Arztbesuche sind möglichst auf die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
Bei jeder Art eines Fernbleibens vom Unterricht (z.B. durch Erkrankung) ist der Schüler bis 9:00 Uhr des ersten Abwesenheitstages telefonisch durch die Erziehungsberechtigten/ durch den volljährigen Schüler selbst im Sekretariat abzumelden. Eine Abmeldung im Sekretariat per Email ist ebenfalls möglich.  Der Grund und die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit sind anzugeben. 

2.2.3  Entschuldigungsschreiben bzw. Atteste nach Abwesenheit 

Entschuldigungsschreiben der Erziehungsberechtigten unter Angabe des Abwesenheitsgrundes oder AU/Ärztliches Attest werden bei der Klassenleitung spätestens am dritten Tag zurück in der Schule abgeben und in der Q-Phase entsprechend beim Tutor und Fachlehrer vorgezeigt. 

Volljährige Schüler können über den Tutor bis zu drei Tage „Karenz“ beantragen, wenn er oder sie krank ist. Er benötigt eine Krankschreibung/Attest durch den Arzt, wenn drei Tage überschritten sind oder Karenztage zu häufig d.h. mehr als zweimal bei demselben Abwesenheitsgrund beantragt wurden.

Für alle Schüler der Q1 (Stufe 11) und Q2 (Stufe 12) gilt, dass eine Krankschreibung durch einen Arzt/Ärztliches Attest bei versäumten Klausuren vorliegen muss. 

 2.2.4.  Vertretungsplan

Jeder Schüler ist verpflichtet sich täglich bis 15:40 Uhr über Hinweise am Vertretungsplan zu informieren.

2.2.3.  Antrag auf Unterrichtsbefreiung 

Anträge auf Unterrichtsbefreiungen sind den Klassenleitern (Tutoren) rechtzeitig (u.a. vor der Buchung von Urlaubsflügen) zu übergeben. Entscheidungen über Befreiungen vom Unterricht werden entsprechend der gültigen Schulpflichtverordnung beschieden.

2.3. Aufenthalts- und Pausenregelungen

2.3.1. Die Fachunterrichtsräume (Physik, Chemie, Biologie, Kunst, Musik, Informatik) und die Bibliothek werden bei Abwesenheit der Fachlehrer abgeschlossen. Regelungen über die Klassenräume treffen die beiden Schulen separat.

2.3.2. Wird ein Raum in der Folgestunde (siehe Raumplan) nicht genutzt, ist er vom Lehrer abzuschließen.

2.3.3. In der großen Pause verlassen alle Schüler bis Klasse 10 bei geeignetem Wetter das Schulhaus zur Erholung und Entspannung. Sie stellen ihre Schultaschen ggf. vor dem Raum der nächsten Unterrichtsstunde ab. Ein Ordnungsdienst sorgt für ein geordnetes Abstellen der Taschen und beaufsichtigt diese in der Pause.

Schüler der Stufen 5/6 nutzen Hof C, die Klassen 7 – 10 Hof B sowie 11/12 den Hof A.
Das Fußballspielen ist nur auf dem Hof C mit kleinen weichen Bällen gestattet. Basketball kann auf dem Hof B gespielt werden.

2.3.4. Bei ungünstiger Witterung (Regen, Sturm, Glatteis) entscheidet die Aufsichtskraft, ob der Aufenthalt im Freien möglich ist. Andernfalls unterstützt die Lehrkraft die Aufsicht im Hausbereich.

2.3.5. Um Unfälle zu vermeiden, sind das Drängeln, Laufen und Toben im Schulhaus zu unterlassen. Der Aufenthalt auf den Toiletten und deren Vorräumen ist nur Benutzern gestattet. Der Gebrauch der Papierspender zum Händetrocknen erfordert Vorsicht, damit nicht vorzeitig der Vorrat erschöpft ist. Die anschließende Ablage erfolgt in den bereitstehenden Körben.

2.3.6. Der Verwaltungsbereich ist nur von den Schülern aufzusuchen, die ein konkretes Anliegen haben. Die Toiletten in diesem Gang sind den Lehrern vorbehalten.

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2.3.7. In der Zeit von 12:00 – 14:10 Uhr steht die Kantine vorrangig den Essenteilnehmern zur Verfügung. Die Tische sind abgeräumt und sauber zu verlassen. Der Verzehr von warmen Speisen und Getränken aus Gläsern und zerbrechlichen Flaschen ist nur in der Kantine statthaft.

2.3.8. In Freistunden stehen nur das Forum und die Kantine sowie die Sitzgelegenheiten auf den Fluren zum Aufenthalt zur Verfügung. Das Außengelände der Schule, das von der Busabfahrtsstelle einzusehen ist, gehört ebenfalls zu dem beaufsichtigten Aufenthaltsbereich. Schüler aus Bützow verlassen nach Unterrichtsschluss und möglicher Esseneinnahme das Schulgelände, sofern keine Nachmittagsveranstaltungen stattfinden.

Nach der letzten Unterrichtsstunde (siehe Raumplan) sind die Stühle hochzustellen (einzuhängen).

2.3.9. Nach der 6. Stunde kann bei Nachmittagsunterricht der Hof B zum Aufenthalt bis zum Unterrichtsbeginn genutzt werden (betrifft Klassen 7 – 10).

2.3.10. Das Verlassen des Schulgeländes ist nur bei der Vorlage einer schriftlichen Erlaubnis der Eltern oder der Genehmigung eines Lehrers erlaubt und beschränkt sich auf Freistunden. Dies gilt nicht für volljährige Schüler.

2.3.11. Zum Sportunterricht werden die Schultaschen mitgenommen. In den großen Pausen erfolgt der Zugang zur Sporthalle erst nach dem Vorklingeln.
Die Sporthalle ist von den Sportlehrern während des Unterrichts abzuschließen.

2.4. Nutzung des Schulkomplexes für außerunterrichtliche Veranstaltungen

2.4.1. Aushänge im Schulhaus sind beim jeweiligen Schulleiter zur Genehmigung vorzulegen. Ausgenommen sind die Gestaltung von Pinnwänden in den Klassenräumen und Mitteilungen der gewählten Vertretungen sowie Veröffentlichungen der Volkshochschule.

2.4.2. Für Klassenveranstaltungen stehen alle Räume und die Sporthalle nach vorheriger Anmeldung beim stellvertretenden Schulleiter zur Verfügung. Schülergruppen, die am Nachmittag Räume nutzen möchten, beantragen dies beim Schulleiter.

2.5. Allgemeines

2.5.1. Schüler, die sich unwohl fühlen, melden sich im Sekretariat. Ggf. wird das Elternhaus benachrichtigt oder das Arztzimmer aufgesucht und der Schulsanitätsdienst gerufen.

2.5.2. Die Benutzung der Bibliothek richtet sich nach den ausgewiesenen Bedingungen.

2.5.3. Die Oberbekleidung wird an den Garderoben vor den Fachräumen abgelegt. Für Wertsachen kann die Schule keine Haftung übernehmen.

2.5.4. Das Mitbringen von Waffen bzw. waffenähnlichen Gegenständen in die Schule und auf das Schulgelände ist verboten (entsprechend der „Handreichung für den Umgang mit Gewaltvorfällen an den öffentlichen Schulen..., Mtbl. 7/2006).

2.5.5. In jeder Klasse werden zwei Ordnungsschüler eingeteilt. Die Aufgaben des Ordnungsdienstes umfassen:

Das Säubern der Tafel nach jeder Stunde.
Die Information bei nicht Erscheinen des Fachlehrers innerhalb der ersten fünf Minuten nach Stundenbeginn im Sekretariat.
Das Ordnen und Beaufsichtigen von Taschen in den großen Pausen.

2.5.6. Der Gebrauch von Smartgeräten und des WLAN ist in der Nutzungsordnung für Smartgeräte am Geschwister-Scholl-Gymnasium Bützow geregelt. Nutzungsordnung für Smartgeräte.

2.5.7. Lehrer sind angehalten bei allen Schulveranstaltungen präventiv wirksam zu werden im Zusammenhang mit Alkohol, Nikotin, illegalen Drogen, verfassungsfeindlichen Aktivitäten und in Fragen der Sexualerziehung, eingeschlossen sind verbale und visuelle Äußerungen.

2.5.8. Rauchen, Alkohol und illegale Drogen sind in der Schule und auf dem Schulgelände verboten.

2.5.9. Die Aufsicht von Lehrern ist so durchzuführen, dass die Präsenz an Schwerpunkten im Vordergrund steht. Bei Bedarf ist die Aufsicht von anderen Lehrern zu unterstützen.

2.5.10. Alle Nutzer von Schulbussen sind zu erhöhter Vorsicht und Rücksichtnahme bei der An- und Abfahrt sowie dem Ein- und Aussteigen verpflichtet.

2.5.11. Fahrräder und Kraftfahrzeuge sind an den ausgewiesenen Flächen abzustellen. Ein Versicherungsschutz besteht nicht.

2.5.12. Schäden und Beschädigungen sind umgehend einem Lehrer oder Hausmeister zu melden. Bei mutwillig oder grob fahrlässig verursachten Schäden kommen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zur Anwendung, in Ausnahmefällen Ersatzansprüche.

2.5.13. Über Diebstähle, Unfälle und besondere Vorkommnisse ist die Schulleitung sofort zu informieren.

2.5.14. Alle Personen im Schulhaus nutzen zur Trennung der Abfälle die bereitgestellten Behälter und vermeiden unnötige Abfallmengen. Die sparsame Verwendung von Energie und Wasser ist eine Selbstverständlichkeit.

3. Schlussbestimmungen

Bei Verstößen gegen diese Schulordnung sind für Schüler Erziehungs-, in besonderen Fällen Ordnungsmaßnahmen einzuleiten.
Gäste können des Hauses bzw. Grundstückes verwiesen werden.

Alle Bezeichnungen von genannten Personengruppen umfassen beide Geschlechter. Diese Schulordnung tritt nach ihrer Beschlussfassung in Kraft.